Gemeinderatsitzung vom 14.11.2019

Gemeinderatsitzung vom 14.11.

 

Um 19.30 Uhr eröffnete Bgm. Hermann Pferschy die Gemeinderatsitzung. Vorher befasste sich noch der Beirat, der Vorstand und die Generalversammlung der Infrastruktur KG mit der Bilanz 2018 bzw. mit dem Voranschlag 2020, der schon in der neuen Form der VRV 2019 (Voranschlag-Rechnungsabschluss-Verordnung) erstellt wurde.

Von den 21 Gemeinderatsmitgliedern waren 20 anwesend. Der Gemeinderat war beschlussfähig.

1. Photovoltaik:

In unserer Gemeinde haben wir uns bereits zu Beginn dieses Jahres speziell in der Arbeitsgruppe „Landwirtschaft, Wegebau und Umwelt“ mit diesem Thema auseinandergesetzt. Ing Martin Koch als Sprecher dieser Gruppe und im Speziellem DI Franz Grandits als Vorreiter in Bezug auf „Erneuerbare Energien“ haben hier vorbildliche Arbeit geleistet und in vielen Sitzungen ein Projekt erarbeitet, dass uns in dieser Gemeinderatssitzung dazu veranlasst hat den Beschluss zu fassen, auf Gemeindeimmobilien eine Photovoltaikanlage zu installieren. Dies soll auf dem Dach des Kindergartens/Volksschule bzw. auf dem Lehrerwohnhaus erfolgen.

2. Bilanz 2018 der Marktgemeinde Markt Allhau Infrastruktur KG

In der Infrastruktur KG ist die Abwicklung und Finanzierung des Bau des Bildungs-und Schulzentrums aus dem Jahr 2012 gebündelt. Järhlich muss hier die Bilanz beschlossen werden. Die Bilanz ist ausgeglichen

 

3. Voranschlag 2020 der Marktgemeinde Markt Allhau Infrastruktur KG

Wie unter Punkt 2 ist nicht nur die Bilanz sondern auch der Voranschlag 2020 zu erstellen

 

4. Nachtragsvoranschlag 2019 

Wie jedes Jahr wird im November der Nachtragsvoranschlag erstellt. Zu Beginn des Jahres kann noch nicht so genau prognostiziert werden in welche Richtung sich unsere Einnahmen und Ausgaben entwickeln. Dies ist zum ende des Jahres besser abschätzbar und so wird jedes Jahr der Nachtragsvoranschlag beschlossen.

 

5. Vergabe Wohnung Schulgasse 11 Top 2

Die Mieterin hat das Mietverhältnis mit 31.10.2019 gekündigt. Es gab eine Bewerbung.Frau Romina Babtan und ihr Lebensgefährte Dominic Nardai werden gemeinsam mit Sohn Eden, der schon immer den Kindergarten Markt Allhau besuchte, in diese Wohnung einziehen.

6. Oberflächenwasserableitungen im Bereich Buchschachen "Am Riegel"

Dieser Tagesordnungspunkt wurde in der nicht öffentlichen Sitzung behandelt

7. Teilungsplan EZ 391 Gst.Nr. 9682/1

Die Besitzer dieses Grundstückes - Friedrich und Edith Bruckner haben das Grundstück 9682 KG Markt Allhau parzellieren lassen. In diesem Zusammenhang wurde ein öffentlicher weg ausgeschieden, damit alle Eigentümer problemlos zufahren können. Dieser wird unentgeltlich ins Eigentum der Gemeinde übertragen.

 

9. Verordnung zu Teilungsplan 11807 Landvermesser Ehrlich

Dieser Punkt hängt unmittelbar mit TO-Punkt 7 zusammen. Die Widmung des Weges Nr. 9682/1 ins öffentliche Gut muss noch mit einer Verordnung durch den Gemeinderat einhergehen.

8. Umwidmung Teilfläche Gst. Nr. 10554 von AW auf BW

Herr Martin und Frau Hermine Kurtz sind Eigentümer dieser Liegenschaft. Ca. 2000m² davon sind gewidmet. Das Ehepaar josef und Birgit Brenner beabsichtigt auf diesem Grundstück ein Einfamilienhaus zu errichten. Da das Grundstück voll aufgeschlossen ist, stimmt der GR mittels Verordnung zu die Widmung von AW (Aufschlissungs-Wohngebiet) auf BW (Bauland-Wohngebiet)

10. Wegbezeichnung Grundstück Nr. 10544 und 57 in der KG Markt Allhau

Der Vorschlag der Grundstücksanrainer hat nicht zu Zustimmung des Gemeinderates gefunden. Sie wurden ersucht bis zur nächsten Sitzung anders lautende Vorschläge zu unterbreiten.

11. Einleitung 21. Flächenwidmungsplanänderung:

Dazu erklärt Bgm. Hermann Pferschy, dass die 20. Änderung vor Kurzem vom Amt der Bgld. Landesregierung genehmigt wurde. Daher wird nunmehr ein großes Verfahren eingeleitet.

Dazu wurde nachstehender Beschluss gefasst:

Die Gemeinde Markt Allhau leitet das Verfahren zur 21. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes gemäß § 5 Bgld. Raumplanungseinführungsgesetz ein und setzt hiermit das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 2, Hauptreferat Landesplanung, Referat Raumplanung darüber in Kenntnis.
 
Das Erfordernis zur 21. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes ergibt sich einerseits zur Umsetzung von Zielen, die bereits in dem im Jahr 2016 beschlossenen ÖEK definiert wurden. Andererseits ist in mehreren Bereichen die Kenntlichmachung von Gewässerflächen zu ergänzen. In einigen Fällen sind Widmungskorrekturen erforderlich. So sollen beispielsweise in mehreren Bereichen innerorts Verkehrsflächen an den geänderten Kataster angepasst werden. Ferner sollen berücksichtigungswürdige Einzelfälle, die sich in die bestehenden Siedlungsstrukturen der Ortsteile gemäß ÖEK einfügen lassen, in das Verfahren aufgenommen werden.

12. Verwertung der Gemeindeimmobilien in Zusammenhang mit der Errichtung des 2. Bauabschnittes des "SAMO-Centers"

In dieser Diskussion geht es um die Frage, ob das Gemeindeamt im Zuge der Errichtung des 2. Bauabschnittes in das SAMO-Center übersiedeln soll oder nicht bzw. um die Frage, was soll mit den anderen Gemeindeimmobilien passieren? Es wurde vereinbart hier eine Arbeitsgruppe zu installieren, die sich dieser Thematik annimmt.

Die restlichen Punkte wurden in der nicht öffentlichen Tagesordnung behandelt.

 

 

 

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