Bgld. Handwerkerbonus 2021

Bgld. Handwerkerbonus 2021

Das Land Burgenland gewährt im Jahr 2021 als Sonderwohnbauförderung einen „Handwerkerbonus“. Es wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in der Höhe von 25 Prozent für die Arbeitsleistung und Materialkosten (ohne Umsatzsteuer) gewährt. Der Zuschuss ist mit € 10.000,-- (€ 14.000,-- bei Steigerung der Energieeffizienz) begrenzt. Die Erstellung eines Energieausweises im Rahmen des Energieeffizienz-Checks wird mit 75 Prozent (maximal € 300,--) gefördert.

Gefördert wird beispielweise: Erneuerung von Dächern, Spenglerarbeiten, Erneuerung und Dämmung von Fassaden, Austausch von Fenstern, Austausch von Bodenbelägen, Malerarbeiten, Installationen, Einbau einer Rückstauklappe, barrierefreie Maßnahmen, Arbeiten an Einfriedungen, Terrassen, Garagen und Carports, Beschattungsmaßnahmen.

Die durchführenden Handwerker oder Gewerbebetriebe müssen einen Sitz im Burgenland haben. Die Arbeiten sind zwischen 01. Jänner und 30. Juni 2021 umzusetzen. Förderanträge können bis längstens 10. Juli 2021 eingebracht werden. Die Baubewilligung des zu fördernden Wohnhauses muss mindestens 5 Jahre zurückliegen.

Weitere Auskünfte und Antragsformulare sind im Gemeindeamt erhältlich.

https://www.burgenland.at/themen/wohnen/aktuelle-wohn-und-bauinitiativen/handwerkerbonus-2021/

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