Fahrtkostenzuschuss

Fahrtkostenzuschuss

Beim Fahrtkostenzuschuss handelt es sich um eine Beihilfe für Arbeitnehmer/innen mit Hauptwohnsitz im Bgld., denen unverhältnismäßig hohe Aufwendungen zur Bewältigung der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz entstehen.

Der Fahrtkostenzuschuss für das Jahr 2020 kann noch bis 30.04.2021 beantragt werden.

Nähere Infos: https://www.burgenland.at/themen/arbeit/arbeitnehmerfoerderung/fahrtkostenzuschuss/

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