Heizkostenzuschuss
Heizkostenzuschuss
Die Höhe des Zuschusses beträgt € 165,00 pro Haushalt.
Der Heizkostenzuschuss wird gewährt, wenn nachstehende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Einkommensgrenzen:
für alleinstehende Personen EUR 950,00
für alleinstehende Pensionisten mit mind. 360 Beitragsmonaten EUR 1.114,00
für Ehepaare/Lebensgemeinschaften EUR 1.496,00
pro Kind EUR 183,00 und für jede weitere Person im Haushalt EUR 475,00