Heizkostenzuschuss

Heizkostenzuschuss

Die Höhe des Zuschusses beträgt   € 165,00 pro Haushalt.

Der Heizkostenzuschuss wird gewährt, wenn nachstehende Voraussetzungen erfüllt werden:

 

Einkommensgrenzen:

   für alleinstehende Personen EUR 950,00

   für alleinstehende Pensionisten mit mind. 360 Beitragsmonaten EUR 1.114,00

   für Ehepaare/Lebensgemeinschaften EUR 1.496,00

   pro Kind EUR 183,00      und für jede weitere Person im Haushalt EUR 475,00

 

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